Förderung durch BAFA
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine Bundesförderung veranlasst. Gefördert werden Energieberatungen für Wohngebäude sowie Nicht-Wohngebäude.
Wichtig zu beachten ist, dass eine Antragstellung ab dem 1. Januar 2024 nur förderfähig ist, wenn sie von einer Person durchgeführt wird, welche in der Energieffizienz-Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur (dena) unter unter www.energie-effizienz-experten.de in der Kategorie Energieberatung für Wohngebäude gelistet ist.
Daher finden Sie auf unseren Honorarangeboten zu Energieberatungen das Energieeffizienz-Experten Logo. Die Höhe der Förderungen hängt von verschiedenen Faktoren ab. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne kontaktieren.
Wir freuen uns Ihnen ein interessantes Angebot zu unterbreiten.